Reisemängel

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, hat Rechte aus seinem Reisevertrag, sofern Mängel auftauchen.

Die richtige und sofortige Reklamation vor Ort ist die Grundlage für Ihren Anspruch auf Erstattung.

Werden die Probleme während des Urlaubs nicht behoben, können Sie nach Ihrer Rückkehr einen Teil des Reisepreises zurückverlangen.

Melden Sie Mängel präzise und unverzüglich dem Reiseleiter und fordern Sie Abhilfe. Machen Sie Fotos, um die Probleme zu dokumentieren.

Lassen Sie sich auch die Adressen von Zeugen geben und lassen Sie sich die Mängelliste von dem Reiseleiter unterschreiben.

Nutzen Sie die sogenannte Frankfurter oder Kemptener Tabelle als Orientierungshilfe für die Höhe der Entschädigung.

Bitte legen Sie uns Ihre Mängelliste gleich nach dem Urlaub vor, damit wir diese zeitnah an ihren Reiseveranstalter weiterleiten können.