Gepäckschaden/fehlendes Gepäck

Prüfen Sie Ihr Gepäck umgehend nach Erhalt und reklamieren Sie etwaige Schäden oder fehlendes Gepäck sofort!

Wenden Sie sich im Fall des Falles unverzüglich an die Gepäckermittlungsstelle des Flughafens bzw. Ihrer Fluggesellschaft.

Sind Sie dann wieder zu Hause, zeigen Sie Ihren Schaden unverzüglich schriftlich bei der Airline an und stellen Sie Ihre Forderung.